Neue Job-Perspektive in der Schweiz?

Quellensteuer Schweiz
Alles, was Arbeitnehmende wissen müssen

Die Schweiz kennt ein besonderes System für die Einkommensbesteuerung von Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder keine C-Bewilligung haben: die Quellensteuer. Sie wird direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an das zuständige kantonale Steueramt überwiesen. So stellt der Staat sicher, dass alle ihren Beitrag leisten, auch wenn sie nicht dauerhaft in der Schweiz leben.

Der Quellensteuer-Rechner Schweiz zeigt in Sekundenschnelle, welcher Satz auf Ihren Lohn angewendet wird und wie sich der Abzug auf Ihr monatliches Nettoeinkommen auswirkt.

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Ich bin Grenzgänger
Ich lebe in Deutschland und arbeite täglich in der Schweiz.

Ich bin Wochenaufenthalter
Ich pendle jede Woche von Deutschland aus zur Arbeit in die Schweiz und kehre am Wochenende zurück.

Ich werde/bin Zuzügler
Ich ziehe in die Schweiz oder bin vor Kurzem in die Schweiz gezogen, um dort eine Stelle anzunehmen und zu leben.

Was ist die Quellensteuer genau?

Die Quellensteuer ist eine Einkommenssteuer, die „an der Quelle“ erhoben wird – nämlich direkt am Ort, wo der Lohn entsteht.
Betroffen sind hauptsächlich:

Arbeitnehmende mit B- oder L-Bewilligung

Personen ohne ständigen Wohnsitz in der Schweiz

Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich oder Italien

temporär Beschäftigte mit befristeten Verträgen

Der Arbeitgeber berechnet den Steuersatz gemäss dem kantonalen Tarif, zieht den Betrag vom Bruttolohn ab und leitet ihn an die Steuerbehörde weiter.

Wie wird die Quellensteuer berechnet?

Die Berechnung richtet sich nach mehreren Faktoren:

Kanton des Wohnortes

(der Tarif variiert stark), sofern kein Wohnort vorhanden, Kanton des Arbeitsorts

Zivilstand

(ledig, verheiratet, Alleinverdiener, Doppelverdiener usw.)

Kinderzahl

(berechtigt zu Abzügen)

Ggf. H-Tarif, Alleinstehend mit Kind im Haushalt

Steuerklasse für alleinstehende Elternteile mit Kind im selben Haushalt

Religionszugehörigkeit

(falls Kirchensteuer) Angabe der religiösen Zugehörigkeit für Kirchensteuerzwecke

Monatlicher Bruttolohn

Gesamtverdienst vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben

Beispielrechnung

Beispiel

Eine ledig beschäftigte Person mit B-Bewilligung verdient CHF 6 000 pro Monat im Kanton Zürich. Der Quellensteuersatz liegt bei rund 7 %, was einem Abzug von 420 CHF entspricht.
In Zug beträgt der Satz 3,2 %, in Genf rd. 10 %.

Kantonale Unterschiede

Warum die Tarife nach Kanton so unterschiedlich sind

Die Steuergesetze werden in der Schweiz kantonal geregelt. Das führt zu erheblichen Unterschieden bei den Tarifen.
Zürich, Basel und Genf haben im Vergleich höhere Sätze, während Zug, Schwyz und Nidwalden eher tiefe Quellensteuern verlangen.

Diese Differenzen ergeben sich aus unterschiedlichen Finanzpolitiken, Kirchensteuern und Gemeindetarifen.
Darum lohnt es sich, die Tarife anhand unterschiedlicher Wohnorte miteinander abzugleichen – denn sie bestimmen gemeinsam die Steuerlast.

Einflussfaktoren

Wann eine Korrektur der Quellensteuer nötig ist

Fehler bei der Tarifanwendung sind häufig. Gründe dafür können sein:

falscher Zivilstand oder Kinderzahl bei der HR hinterlegt

fehlende Unterlagen (z. B. Geburtsurkunden, Einkommensnachweise des Partners)

Wohnsitzwechsel während des Jahres, Abrechnung Quellensteuer mit falschem Kanton

unvollständige Daten bei Grenzgängern mit Status internationaler Wochenaufenthalter

Steuerausscheidung von im Ausland geleisteten Arbeitstagen

In diesen Fällen kann eine Quellensteuerkorrektur beantragt werden.
Der Antrag muss bis zum 31. März des Folgejahres beim zuständigen Steueramt eingereicht werden.
Danach ist eine Rückerstattung in der Regel nicht mehr möglich.

Praxisbeispiele aus der Beratung

Beispiel 1: Falscher Tarif A0N statt H2N

Ein Angestellter mit Lebenspartnerin und zwei Kindern zog nach Deutschland, behielt aber seine Stelle in der Schweiz.
Da er internationaler Wochenaufenthalter war, wandte das Steueramt den Tarif A0N (alleinstehend, keine Kinder) an.
Nach Einreichung der Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen und Einkommensnachweise der Partnerin korrigierte das Steueramt Solothurn den Tarif auf H2N.
Die Rückerstattung betrug 9 466.91 CHF für das Jahr 2024.

 

Beispiel 2: Korrektur von B2N in Basel-Stadt

Ein verheirateter Mitarbeiter mit zwei Kindern war zunächst im falschen Tarif erfasst. Nach Einreichung einer Korrekturanfrage erhielt er 2 069.50 CHF für 2024 zurück.
Ein Monat später passte die HR den Tarif auch für 2025 rückwirkend an, was eine zusätzliche Erleichterung von 3 570 CHF brachte.

Diese Fälle zeigen, dass sich eine Überprüfung der Tarifdaten fast immer lohnt.
Selbst kleine Fehler können mehrere Tausend Franken pro Jahr ausmachen.

Grenzgänger und internationale Regelungen

Für Grenzgänger gelten besondere Abkommen zwischen der Schweiz und den Nachbarländern.

Deutschland: 4,5 % pauschale Quellensteuer in der Schweiz, anrechenbar auf die deutsche Einkommensteuer.

Frankreich: Versteuerung in Frankreich mit Rückführung eines Teils an den Wohnsitzkanton.

Italien: Versteuerung in der Schweiz, Anrechnung in Italien gemäss Doppelbesteuerungsabkommen.

Grenzgänger mit G-Bewilligung und Status internationaler Wochenaufenthalter müssen regelmässig nachweisen, dass sie wöchentlich nach Hause zurückkehren, um den Status nicht zu verlieren.

Fristen und Verfahren

Anträge auf Korrektur: bis 31. März des Folgejahres

Kantonale Unterschiede bei Formularen und Online-Portalen

Erforderliche Dokumente: Lohnausweis, Lohnabrechnungen, Nachweise zu Familie, bei Kindern Geburtsurkunden, erweiterte Meldebestätigung dass alle Personen in einem Haushalt leben, letzter Kindergeldbescheid. In bestimmten Fällen ist die Schweiz zuständig für die Bezahlung der sog. Kinderzulagen, dann muss die Kindergeldzahlung in Deutschland gestoppt werden!

Tipp: In bestimmten Fällen kann es sein, dass ein Antrag auf sog.  nachträgliche ordentliche Veranlagung Sinn macht. Dies muss zwingend mit einem Steuerexperten geklärt werden und die Beratung sollte bereits unterjährig zur Optimierung erfolgen, z.B. durch zusätzliche Einzahlungen in die 2. und 3. Säule.

FAQ

Häufige Fragen zur Quellensteuer

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber einen falschen Tarif anwendet?

Sie können eine Korrektur beantragen und zu viel bezahlte Steuern zurückfordern.

Diese Ausführungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und können eine individuelle Steuerberatung nicht ersetzen.

Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre persönliche Situation sprechen.

Ich bin nicht verheiratet und habe Kinder mit Anspruch auf Kindergeld/Kinderzulagen, die in meinem Haushalt gemeldet sind – welcher Tarif gilt?

Tarif H – wenn ich für den Unterhalt des Kindes/der Kinder zur Hauptsache aufkomme.

Diese Ausführungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und können eine individuelle Steuerberatung nicht ersetzen.

Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre persönliche Situation sprechen.

Ich bin verheiratet – welcher Tarif gilt?

Tarif B – Alleinverdiener, der Ehegatte hat kein eigenes Einkommen, auch keinen Minijob und keine Ersatzeinkünfte wie z.B. Elterngeld, Arbeitslosengeld

Tarif C – verheiratet Doppelverdiener, Ehegatte ist berufstätig oder hat Ersatzeinkünfte

Diese Ausführungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und können eine individuelle Steuerberatung nicht ersetzen.

Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre persönliche Situation sprechen.

Kann ich meine Quellensteuer senken?

Ja, durch korrekte Angabe von Kinderabzügen, Ehepartnern und Kirchenaustritt.

Diese Ausführungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und können eine individuelle Steuerberatung nicht ersetzen.

Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre persönliche Situation sprechen.

Wie erkenne ich meinen Tarif?

Der Tarif steht nicht immer auf der monatlichen Lohnabrechnung. Eine sorgfältige Prüfung der Quellensteuer ist dringend erforderlich, die Tariftabellen können online eingesehen werden.

Diese Ausführungen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und können eine individuelle Steuerberatung nicht ersetzen.

Lassen Sie uns gemeinsam über Ihre persönliche Situation sprechen.

Fazit

Die Quellensteuer in der Schweiz ist ein einfaches und effizientes System – sofern alle Daten korrekt erfasst sind. Sie ermöglicht eine automatische Besteuerung ohne jährliche Steuererklärung für tausende von Arbeitnehmenden.
Fehler sind jedoch nicht selten und können zu erheblichen Überzahlungen führen. Darum lohnt sich eine jährliche Prüfung der Tarifklasse und gegebenenfalls ein Korrekturantrag.

(Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 2025. Die Angaben dienen ausschliesslich der Information und ersetzen keine amtliche Steuerauskunft.)